Allgemeine Geschäftsverbindungen

1. Geltungsbereich

a) Sämtliche, nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Mietwagen zur Beförderung von Personen oder Gegenständen und aller Nebenleistungen

b) Ohne einer schriftlichen Zusage seitens whitelimo kommt kein Vertrag zustande.

c) Tarifliste und Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen

2. Preise

a) Es gelten nur die am Tag der Buchung gültigen Preise . Diese können jederzeit umgeändert werden

b) Bei Pauschalvereinbarungen gilt der vereinbarte Preis nur für die vereinbarte Mietzeit oder Leistung. Alle weiteren Std werden nach den geltenden Preisen berechnet.

c) Bei Verzögerungen gelten die in Punkt 6 angegebenen Bedingungen.

3. Zahlungsbedingungen

a) Für die endgültige Reservierung ist die Bezahlung entweder als Anzahlung im Voraus notwendig oder

b) Vor Antritt der Fahrt ist der Fahrtgrundpreis in voller Höhe zu entrichten. Der Betrag kann auch nach Zusage von whitelimo bar bezahlt werden.

4. Stornierung

a) Stornierungen in jeglicher Form werden nur nach schriftlicher Bestätigung von uns angenommen.

b) Stornierungen bis einschließlich 60 Tage vor vereinbarten Fahrtantritt sind kostenlos.

c) Stornierungen bis einschließlich 30 Tage vor vereinbartem Fahrtantritt werden mit einem Aufwandersatz von 25% des Mietpreises verrechnet.

d) Stornierungen bis einschließlich 15 Tage vor vereinbartem Fahrtantritt werden mit einem Aufwandersatz von 50% des Mietpreises verrechnet.

e) Stornierungen bis einschließlich 14 Tage vor vereinbartem Fahrtantritt werden in voller Höhe des Mietpreises verrechnet.

5. Rücktritt

a) whitelimo ist berechtigt jederzeit vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn die Durchführung der Fahrt oder der Nebenleistung außerhalb unseres Wirkungsbereiches (z.B.: Witterung, Unfall ….) unmöglich wird oder der Kunde, bzw. Vertragspartner eine ihm nach diesen Bedingungen obliegende Pflicht verletzt, z.B. der Betrag nicht überwiesen wurde

6. Verzögerungen

Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, bzw. Vertragspartners, ausser die Verzögerungen geht von Seiten whitelimo aus.

7. Beförderung von Personen und Gegenständen

a) Es besteht keine Beförderungspflicht.

b) Die Fahrgäste haben sich an die Weisungen des Chauffeurs zu halten.

c) Handeln Fahrgäste zuwider den Anweisungen von whitelimo oder dem bereitgestellten Chauffeur, oder stellen sie eine Gefährdung für den Straßenverkehr, das Fahrzeug, anderen Gästen, die Beeinträchtigung des Chauffeurs oder sich selbst dar, ist whitelimo oder der Chauffeur berechtigt, diese von der Beförderung auszuschließen.

d) Die Beförderung von gefährlichen Gegenständen ist ausgeschlossen.

e) Die Konsumation von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nicht gestattet. In Ausnahmefällen können nur nach vorheriger Vereinbarung Getränke gegen eine Gebühr für Reinigung, etc. mitgebracht werden.

f) Montage von Autoschmuck jeglicher Art ist nur nach vorheriger Absprache mit whitelimo möglich. Eventuelle Schäden gehen zu Lasten des Mieters.

g) Für Kinder kann vom Chauffeur keine Aufsichtspflicht übernommen werden. Eine aufsichtspflichtige Person, welche das 18. Lebensjahr vollendet hat muss im Fahrzeug anwesend sein.

h) In sämtlichen Fahrzeugen gilt absolutes Rauchverbot.

8. Haftung des Mieters

a) Der Mieter/Auftraggeber haftet für alle von ihm oder den Fahrgästen verursachten Schäden und Verschmutzungen.

b) Der Mieter haftet für Schäden, die an dem Fahrzeug von Dritten verursacht werden bis zur Höhe des Selbstbehaltes der Kaskoversicherung. Dies gilt insbesondere wenn auf Kundenwunsch Orte mit erhöhtem Risiko angefahren werden (Bälle, Konzerte, Veranstaltungen, etc.)

9. Haftung des Vermieters

a) whitelimo übernimmt für Schäden jeglicher Art keine Haftung, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von whitelimo oder des Chauffeurs zurückzuführen sind.

b) Für Fahrzeugausfälle und dessen Folgen wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von whitelimo oder des Chauffeurs zurückzuführen sind.

c) Für hinterbliebene Garderobe oder Gegenstände wird keine Haftung übernommen.